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Unnötig da kein Beitrag käuflich ist und es keine Drucksachen oder periodische Veröffentlichungen gibt

 

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Der Deutsche Presserat ist das Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. In dieser Funktion nimmt der Deutsche Presserat keine Beschwerden gegen den Rundfunk (TV und Radio) sowie die dazugehörigen Online-Angebote (Websites, Mediatheken, Social-Media-Accounts), Werbung, Anzeigen und private Internetseiten an.

Bei einem Verstoß gegen den Pressekodex kann der Deutsche Presserat gegen die jeweilige Redaktion einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine öffentliche Rüge aussprechen. Für die Durchsetzung von etwaigen Rechtsansprüchen - z. B. auf Gegendarstellung oder Schadensersatz - ist er nicht zuständig. Diese sind im Rechtsweg zu verfolgen.

aktuell offizielles Hessisches Gesetz über Freiheit und Recht der Presse - Hessisches Pressegesetz (HPresseG) 

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